Naturheilpraxis Michael Weiß
Naturheilpraxis Michael Weiß

Behandlungen

Der erste Termin: 

 

Dieser dauert in der Regel  ca. 90 Minuten. Am Anfang steht ein ausführliches Anamnesegespräch. Sie schildern mir Ihre gesundheitlichen Beschwerden und ich stelle gezielte Fragen um mir ein Gesamtbild über die Krankheitszusammenhänge zu machen. Dann führe ich die chinesische Puls- und Zungendiagnose durch.  Weitere diagnostische Schritte sind möglich, falls notwendig.  Sie können gerne Berichte über schulmedizinische Untersuchungen mit vorlegen.

Anschließend behandle ich Sie mit Akupunktur. Abhängig vom Krankheitsbild schreibe ich oft noch ein naturheilkundliches Rezept aus oder erstelle eine Rezeptur über „Chinesische Kräuterheilkunde“. Diese Mittel  nehmen Sie zuhause ein, begleitend zur Akupunktur.

 

Folgebehandlungen:

 

Diese dauern als Vollbehandlung in der Regel ca. 1 Stunde. Anfangs reden wir über den Verlauf Ihrer Beschwerden. Danach erhalten Sie eine gezielte Akupunktur, oft verbunden mit Moxatherapie, Schröpfen oder Bowtech usw.  Inclusive Verordnung chin. Kräuterrezepturen.

Preise

Der erste Termin dauert – aufgrund - der Anamnese und Diagnosestellung 10 bis 30 Minuten länger als die Folgebehandlungen. Der Mehraufwand dafür beträgt 10 – 30 Euro. Eine vorherige Absprache ist möglich.

 

Privatversicherte bekommen in der  Regel die Behandlungskosten von Ihrer Kasse erstattet (lt. Vertragsbedingungen), sofern  Heilpraktikerleistungen versichert sind.  Ich halte mich an die Gebühren-Ziffern für Heilpraktiker (GebüH).

 

Beamte sind meistens beihilfeberechtigt, so dass der überwiegende Teil der Behandlungskosten übernommen wird. Ggf. bitte vorher beim Versicherungsträger anfragen.

 

Selbstzahler:

Die Vollbehandlung dauert mind. 60 Minuten und kostet 60 Euro.  

Dies beinhaltet Akupunktur, Moxatherapie, Schröpfen, usw.  Ich ergänze die Akupunktur um zusätzliche Behandlungstechniken. Inclusive Rezepte/chin. Kräuterrezepturen.

 

Kurzbehandlung:

Dauer ca. 45 Minuten, reine Akupunkturbehandlung.  50 Euro

Je nach Krankheitsbild ist diese Behandlung ausreichend, wie zum Beispiel in der Schmerzbehandlung oder Neurologischen Akupunktur.

Die Verordnung chinesicher Kräuterrezepte und Komplexhomöopathie ist hier nicht inbegriffen.

 

Gesetzlich Versicherte (Selbstzahler) mit privater Heilpraktiker-Zusatzversicherung erhalten meistens den überwiegenden Teil der Behandlungskosten erstattet. Grundlage dafür ist der Versicherungsvertrag.     

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© Michael Weiß